AGBs

Nachfolgend unsere AGBs :

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen

der Firma Herbert Schümann Papierverarbeitungswerk GmbH

§ 1  Geltungsbereich

Diese allg. Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Firma Herbert Schümann Papierverarbeitungswerk GmbH, nachfolgend Schümann genannt.

Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2  Angebote

Angebote von Schümann sind, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wird, freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung von Schümann zustande.

Nachträgliche Änderungen der Auftragsdaten, die durch den Besteller verursacht sind, berechtigen Schümann zu entsprechenden Änderungen der ursprünglichen Vertragskonditionen. Alle Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Mündliche und telefonische Abmachungen, auch durch Vertreter oder Außendienstmitarbeiter von Schümann haben nur Gültigkeit, wenn dieselben von Schümann schriftlich bestätigt worden sind.

Für den Umfang der Lieferung ist die Auftragsbestätigung von Schümann maßgebend.

Technisch bedingte Abweichungen von den Angebotsunterlagen behält sich Schümann auch nach Bestätigung des Auftrags vor.

An Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behält sich Schümann eigentums-, urheber- und gewerbliche Schutzrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Unterlagen sind unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht an Schümann erteilt wird.

Der Mindestlieferwert beträgt 150,-- EUR ab Werk. Ab einem Warenwert von 800,-- EUR netto liefert Schümann frei Empfangsstation bzw. frei deutsche Grenze.

§ 3  Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise verstehen sich in EUR zuzgl. der gesetzlichen Mwst. Alle Preisangaben im Rahmen der Preisliste erfolgen ohne Gewähr. Preisänderungen bleiben vorbehalten.

Die Preise gelten zudem unter dem Vorbehalt, daß die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten des Bestellers unverändert bleiben. Die angebotenen Preise gelten ab Werk, falls nichts anderes vereinbart ist.

Der vereinbarte Preis ist 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig.

Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ist der Besteller berechtigt, einen Abzug in Höhe von 2 % des vereinbarten Preises vorzunehmen. Diese Skontovereinbarung gilt lediglich bei Kaufverträgen. Insbesondere bei Werkverträgen und Lohnarbeit sind die Rechnungen sofort und ohne Abzug zahlbar.

Der Besteller kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet (§ 286 Abs. 3 BGB).

Zahlungen haben ausschließlich an Schümann zu erfolgen. Vertreter und Außendienstmitarbeiter sind nicht zum Inkasso befugt.

Wechsel werden nur nach vorangegangener besonderer Vereinbarung und dann lediglich erfüllungshalber angenommen. Zinsen und Kosten für die Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln hat der Besteller zu tragen.

Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist der geschuldete Betrag während des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften zu verzinsen.

Die Zurückhaltung von Zahlung wegen von Schümann nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers ist nicht statthaft. Der Besteller kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

Werklohnansprüche zugunsten Schümann werden nach der angelieferten Menge berechnet.

§ 4  Lieferungen

Der Beginn der von Schümann angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.

Die Einhaltung einer vereinbarten Lieferzeit setzt des weiteren voraus, daß der Besteller seine  Obliegenheiten (z.B. Zurverfügungstellung von Druckunterlagen, Einwilligung in die Ausführungsvorlagen u.s.w.) termingerecht erfüllt.

Die Lieferzeit ist von Schümann eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Termin versandbereit ist.

Verlangt der Besteller nach der Auftragsbestätigung Änderungen des Auftrags, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit mit Bestätigung der Änderung.

Die Lieferzeit gilt ab Werk. Sie gilt nur ungefähr und vorbehaltlich unvorhergesehener und unverschuldeter Hindernisse.

Schümann ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen.

Bei Verzögerungen von Teilleistungen kann der Besteller Ansprüche nur wegen der konkret verspäteten Teilleistung geltend machen.

Teilabnahmen bzw. Abrufe und Teilleistungen durch den Besteller sind so rechtzeitig vorzunehmen, daß ordnungsgemäße Belieferung durch Schümann möglich ist.

Bei Annahmeverzug durch den Besteller genügt die schriftliche Geltendmachung der Lieferbereitschaft von Schümann zur Begründung des Annahmeverzugs.

§ 5  Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers ab dem Sitz von Schümann.

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Ware auf den Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder Schümann noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr übernommen hat.

Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch Schümann gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.

Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft ab auf den Besteller über; jedoch ist Schümann verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Bestellers die Versicherungen zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 6  Gewährleistung

Mängel der gelieferten Ware einschließlich der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von Schümann innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 2 Jahren ab Lieferung nach entsprechender Mitteilung durch den Besteller behoben. Dies geschieht nach Wahl von Schümann durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Ersatzlieferung ist der Besteller verpflichtet, die mangelhafte Sache zurückzugewähren.

Kann der Mangel nicht innerhalb angemessener Frist behoben werden oder ist die Nachbesserung oder Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Von einem Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst auszugehen, wenn Schümann hinreichende Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung eingeräumt worden ist, ohne dass der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie von Schümann verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.

Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, daß die Teillieferung für den Besteller ohne Interesse ist.

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Zu den offensichtlichen Mängeln zählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen der Ware. Ferner fallen Fälle darunter, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei Schümann innerhalb von 2 Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.

Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei Schümann innerhalb von 4 Wochen nach dem Erkennen durch den Besteller gerügt werden.

Bei der Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware in Ansehnung des betreffenden Mangels als genehmigt.

Zulieferungen durch den Besteller oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens Schümann.

§  7 Haftung für Schäden

Schümann haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht sind, sofern keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet.

Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von Schümann.

Betriebsstörungen sowohl im eigenen Betrieb als auch in fremden, von denen die Herstellung und der Transport wesentlich abhängig sind, entbinden nach entsprechender, unverzüglicher Mitteilung an den Besteller schadensersatzlos von der Einhaltung der Lieferfrist, sofern nicht rechtzeitig oder nur unter unverhältnismäßigen Aufwendungen Abhilfe geschaffen werden kann. Als Betriebsstörungen gelten alle Hemmnisse schwerwiegender Art, die Schümann bei objektiver Betrachtung weder verschuldet hat noch vorhersehen konnte, insbesondere allgemeine Rohstoff- und Energieknappheit, Verkehrsengpässe, behördliche Eingriffe, Arbeitskämpfe, Krieg und Aufruhr sowie alle größeren Brände.

Werden Schadensersatzansprüche geltend gemacht, so müssen sie innerhalb von 4 Monaten nach schriftlicher Ablehnung durch Schümann klageweise geltend gemacht werden. Eine spätere Geltendmachung ist ausgeschlossen, es sei denn, daß ein Beweissicherungsverfahren eingeleitet wurde.

§ 8  Ausführung

Dem Besteller von Schümann vorgelegte Druck- und/oder Ausführungsvorlagen sind vom Besteller auch bezgl. aller für die Verwendung des Packmittels oder Packhilfsmittels bzw. hergestellten Produktes wesentlichen oder geforderten Eigenschaften zu prüfen. Der Besteller hat die Unterlagen zum Zeichen der Einwilligung unterschrieben zurückzusenden.

Von ihm gewünschte Berichtigungen oder erkennbare Mängel hat der Besteller deutlich kenntlich zu machen.

Grundsätzlich ist Schümann berechtigt, produktionsbedingte Über- oder Unterlieferungen vorzunehmen.

Mehr- oder Minderlieferungen ist Schümann bis zu 10 % nach der bestellten Menge gestattet. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Die Auftragsausführung erfolgt in handelsüblicher Qualität entsprechend dem allg. Stand der Technik im Rahmen technisch notwendiger material- und verfahrensbedingter Toleranzen, sofern keine spezifizierten Auftragsnormen festgelegt sind.

Hinsichtlich Färbung und Glätte des Papiers bleiben die aus technischen Gründen bedingten Abweichungen vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für den Ausfall der Druckfarbe bei bedruckten Klebestreifen sowie für die Lichtechtheit der verarbeiteten Flexodruckfarben.

Farbvorlagen für Druckausführungen können nur im Rahmen der in unserem Betrieb bestehenden technischen Möglichkeiten berücksichtigt werden. Schwankungen im Papiergewicht und in den Abmessungen sind zulässig, soweit sie in der papierverarbeitenden Industrie üblich sind.

§ 9  Annahmeverzug

Erfolgt die Annahme durch den Besteller nicht gemäß den vertraglichen Vereinbarungen, ist Schümann berechtigt, die dadurch entstehenden (z.B. auch eigene und Fremdlagerkosten) Kosten zu berechnen. Die Sachgefahr (Bestand und Qualität) geht spätestens nach Ablauf von 6 Monaten ab vereinbartem 1. Liefertermin auf den Besteller über. §§ 281, 323 BGB bleiben unberührt.

§ 10 Nebenpflichten

Die Waren sind unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, ggf. mit der Sorgfalt eines Kaufmannes, zu untersuchen. Die Prüfung hat sich auf alle für die Verwendung der Ware wesentlichen und geforderten Eigenschaften zu erstrecken.

Die  Pflicht des Bestellers zur Untersuchung der gelieferten Waren besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Beanstandungen sind nur innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Ware zulässig.

Für begründete und von Schümann zu vertretene Beanstandungen ist Schümann nach eigener Wahl zur Nachlieferung mangelfreier Ware ab Werk oder zur Gutschrift erhaltener Beträge berechtigt.

Der Transport, die Lagerung sowie die Verarbeitung der Waren sind sach- und fachgerecht nach den Vorgaben von Schümann vorzunehmen.

Empfehlungen oder Vorschläge von Mitarbeitern von Schümann zur Leistungsfähigkeit der Produkte werden aufgrund der in der Praxis gewonnenen Erfahrungen gegeben. Sie sind jedoch unverbindlich und entbinden den Besteller nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen. Schümann übernimmt keine Haftung dafür, daß die von Schümann gelieferte Ware für die vom Besteller in Aussicht genommenen Zwecke geeignet ist.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher gegen den Besteller bestehenden Ansprüche, auch solcher, die Schümann außerhalb dieses Vertrages zustehen, im Eigentum von Schümann.

Schümann ist berechtigt, die Ware auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.

Der Besteller darf die Ware weder verpfänden noch übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme durch Dritte hat der Besteller Schümann unverzüglich davon zu unterrichten.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Schümann zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie Pfändung der Ware durch Schümann gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

Bei Verbindung der von Schümann gelieferten Ware mit anderen Gegenständen erwirbt Schümann Miteigentum an der neuen Sache, auch wenn diese als Hauptsache anzusehen ist, im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der mit ihr verbundenen Gegenstände. Das gleiche gilt bei Be- und Verarbeitung sowie Vermischung.

Wird die Ware weiter veräußert, so gilt die Gegenforderung für diese Weiterlieferung als ganz oder teilweise entsprechend dem Miteigentumsanteil erstrangig an Schümann abgetreten. Übersteigt der Wert der vorstehenden Sicherung die gesamte Forderung gegen den Besteller um mehr als 10 %, so wird Schümann auf Verlangen des Bestellers Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.

§ 12 Versand und Verpackung

Der Versand erfolgt auf Gefahr und, sofern nichts anderes vereinbart ist, auf Rechnung des Bestellers.

§ 13   Skizzen und Entwürfe und sonstige Vorarbeiten

Sämtliche Vorarbeiten, die von Schümann vorgenommen wurden, sowie Skizzen und Entwürfe, die der Besteller in Auftrag gegeben hat, werden dem Besteller in Rechnung gestellt, auch wenn nachfolgend kein Auftrag erteilt wird.

§ 14 Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung und des Urheberrechts aller Druckvorlagen, Entwürfe und Fertigmuster ist der Besteller verantwortlich.

Lithographien, Druckplatten, Kopiervorlagen, Klischees, Matern, Prägeplatten, Stanzwerkzeuge und –konturen, Druckzylinder und ähnliche Zwischenerzeugnisse bleiben Eigentum von Schümann, auch wenn für sie anteilige Kostenbeträge gesondert in Rechnung gestellt werden.

Eine Aufbewahrungspflicht für fremde Druckunterlagen, Manuskripte und andere zur Verfügung gestellte Gegenstände besteht nur für 6 Monate seit Auslieferung des letzten mit den Gegenständen gelieferten Auftrags.

§ 15 Kennzeichnung

Schümann behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennummer nach Maßgabe entsprechender Übungen und Vorschriften und des gegebenen Raumes auf Lieferungen aller Art anzubringen.

§ 16 Schlußbestimmungen

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte im übrigen wirksam.

Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige als Vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen, dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.

Sofern der Besteller Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Schümann Gerichtsstand. Schümann ist jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz-/Geschäftssitz-Gericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Schümann Erfüllungsort.

Für alle rechtlichen Beziehungen mit Schümann gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Herbert Schümann Papierverarbeitungswerk GmbH, Stadtallendorf

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